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OLG Celle, 10.12.1998 - 17 UF 167/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1587 Abs. 1 BGB; § 1587 Abs. 2 BGB; § 1587a Abs. 3 Nr. 1 BGB
Einbeziehung von erworbenen Versorgungsanwartschaften während der Ehezeit; Anwartschaft auf eine Versicherungsrente - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung von erworbenen Versorgungsanwartschaften während der Ehezeit; Anwartschaft auf eine Versicherungsrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Celle, 10.07.1997 - 23 F 23306/96
- OLG Celle, 10.12.1998 - 17 UF 167/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 926
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.1993 - XII ZB 109/91
Rangfolge von Realteilung und analogen Quasisplitting beim Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Celle, 10.12.1998 - 17 UF 167/97
Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1994, 90, 91 [OLG Karlsruhe 20.10.1993 - XII ZB 109/91]), der der Senat folgt, ist vielmehr in solchen Fällen die Quotierungsmethode anzuwenden. - OLG Celle, 24.05.1983 - 12 UF 156/81
Auszug aus OLG Celle, 10.12.1998 - 17 UF 167/97
Während die Anwartschaften bei der Ärzteversorgung N. volldynamisch sind (vgl. OLG Celle FamRZ 1983, 933), handelt es sich bei der Anwartschaft auf Versicherungsrente, die der Ehemann bei der VBL erworben hat, um ein rein beitragsbezogenes und damit statisches Anrecht, das für die Durchführung des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587 a Abs. 3 Nr. 1 BGB i.V.m. der BarwertVO in eine volldynamische Rentenanwartschaft umgerechnet werden muss.